Struktur der Kommissionen

Bei Änderungen der Vorstände jeweils an ia@vseth.ethz.ch die aktualisierte Mitgliederliste senden. Am liebsten in einem Excelsheet (wie hier abgebildet).



Kommissionsmitglied kann werden, wer in Zürich oder an der EPFL studiert und Mitglied des VSETH oder einer äquivalenten Organisation (wie VSUZH oder AGEPoly) ist.
Insbesondere sind also zugelassen:

  • ETH Studierende & Doktoranden die Mitglied des VSETH sind
  • UZH Studierende die Mitglied des VSUZH sind
  • UZH Doktorierende bis am 1. Februar 2020, ab dann solche, die ein assoziiertes Mitglied des VSUZH geworden sind.

Des Weiteren sind Alumnis grundsätzlich zugelassen (also diejenigen, die einen Abschluss wie Bachelor oder Master in Zürich oder an der EPFL absolviert haben).
Diese müssen aber jedes Jahr vom VSETH Vorstand im Sommer einzeln bestätigt werden (diesbezüglich wird von ia@vseth.ethz.ch eine E-Mail versandt).

Die Kommissionen bestimmen jeweils selber, wen sie als Mitglied oder Vorstand aufnehmen wollen.
Genaueres ist im Kommissionsreglement festgelegt.

Der Präsident und der Vizepräsident der Kommission werden vom VSETH Vorstand gewählt, wobei die Amtszeit (ausser bei Challenge) ein Jahr beträgt.

Wende euch für Neuwahlen an ia@vseth.ethz.ch.