Sponsoring-Vertrag erstellen
Unter https://wiki.vseth.ethz.ch/x/8oLN findet ihr einen Leitfaden dazu, wie ihr eine Sponsoring-Vereinbarung/-Vertrag erstellt.
Diese Anleitung basiert auf Sponsoringverträgen, die in Zusammenarbeit mit einer Anwältin im VIS im Jahr 2019 erstellt wurden.
Bei Unsicherheiten, insbesondere bei komplizierten Abmachungen oder beträchtlichen Gegenleistungen, empfiehlt es sich dennoch stets mit dem VSETH-Vorstand Kontakt aufzunehmen und allfällig Rechtsberatung aufzusuchen.
Für Kommissionen des VSETH gilt ausserdem Folgendes (gemäss Art. 38 der VSETH-Statuten):
1Zur Regelung der Finanzkompetenz, der finanziellen Beiträge des VSETH und der Jahresrechnung ist das «Finanzreglement» massgebend.
2Zeichnungsberechtigt im Rahmen von Budget und Reglementen sind zu zweien die vom VSETH gewählten Kommissionsvorstände.
3Arbeitsverträge dürfen nur vom VSETH-Vorstand gemäss Art. 6 des «Vorstandsreglements» unterzeichnet werden.
4Verträge mit einer Vertragsdauer von über einem Jahr oder einem Betrag von über CHF10 000:00 dürfen nicht von den Kommissionen sondern nur vom VSETH-Vorstand gemäss Art. 6 des «Vorstandsreglements» unterzeichnet werden. Restriktivere Regelungen können im jeweiligen Kommissionsreglement festgelegt werden.