Antrag an den Vorstandprojektetopf (studentische Organisationen)

Allgemeines

Der VSETH-Vorstand kann Unterstützung für Projekte und Veranstaltungen von höchstens CHF 5'000 pro Geschäft beschliessen, es können Beiträge (gedeckt wird eine konkrete Summe) oder Defizitgarantien (gedeckt wird das Defizit bis zu einem Maximalbetrag) gesprochen werden. Antragsberechtigt sind alle studentischen Projekte oder Veranstaltungen mit Bezug zur ETH.

Bei Fragen wende dich an ia@vseth.ethz.ch.

Nachfolgend wird genau erklärt, wie ein Antrag erfolgreich gestellt werden kann.

Übersicht

Erstellen des Antrags

Schreibe ein Einleitung, und beantworte im folgenden Fliesstext mindestens folgende Fragen:

  • Wer organisiert und rechnet ab (Personen, Organisation)? 
  • Wer profitiert (Anzahl Personen, Zielgruppe, Relation zum VSETH)?
  • Wann wird das Projekt durchgeführt (Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung und Abschluss)?
  • Warum ist das Projekt unterstützenswert (Zielsetzung, Einzigartigkeit, ...)?

Da du finanzielle Mittel anfragst, informiere auch über:

  • Budget: Lege detaillierte Einnahmen und Ausgaben vor. Falls vorhanden, lege die Abrechnung des letzten/ähnlichen Projekts bei.
  • Weitere Geldgeber: Notiere alle um Unterstützung angefragten Stellen (Departemente, weitere ETH-Stellen, Firmen, Fachvereine, Kommissionen, Kulturstiftungen etc.) und den Stand der Abklärungen.
  • Wunschbetrag: Wieviel Geld (und bedingungsloser Beitrag oder Defizitgarantie) wird beantragt?

Die Chancen eines Antrages hängen stark davon ab, ob ihr euch bereits aktiv um Drittmittel bemüht habt, soweit dies für den vorliegenden Fall Sinn macht.

Vorlage

Als Hilfestellung dient die nachfolgende Vorlage (man kann auch eigene Vorlagen benutzen, solange alle nötigen Informationen gegeben sind).

Vorlage Vorstandprojektetopf-Antrag (File → Make a copy)

Einreichen des Antrags

  • Achte darauf, dass keine Informationen fehlen.
  • Möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem VSETH-Vorstand und Transparenz lohnen sich.
  • Sende den vervollständigten Antrag bis spätestens vier Wochen vor dem Projekt als PDF an ia@vseth.ethz.ch
  • Du erhälst dann eine Einladung für eine der nächsten VSETH-Vorstandssitzungen, damit der Antrag persönlich oder durch eine*n benannte*n Stellvertreter*in vor dem Vorstand vorgestellt werden kann.

Entscheidung und Auszahlung

Der VSETH-Vorstand informiert nach der Behandlung des Antrages über den Entscheid.

Sende bis spätestens sechs Monate nach der Durchführung des Projekts, eine Kurzbeschreibung und eine vollständige Abrechnung an quaestur@vseth.ethz.ch, damit die Unterstützung ausbezahlt werden kann. Der Betreff des Mails lautet dabei: Auszahlung aus Vorstandsprojektetopf, Kostenstelle 20102, Sachkonto 764000.

Ansonsten verfallen die gesprochenen Unterstützungsbeiträge oder Defizitgarantien nach sechs Monaten nach der Durchführung.

Tipps und Tricks

  • Der VSETH unterstützt in der Regel keine parteipolitischen Veranstaltungen.
  • Faktoren für eine Entscheidung können sein:
    • Wie vielen Personen das Projekt zugutekommt bzw. ob der Betrag pro Person angemessen ist
    • Ob man sich um Drittmittelfinanzierung aus anderen Quellen bemüht hat
    • Ob das Projekt ETH-Studierenden/VSETH-Mitgliedern zugutekommt

Defizitgarantie vs fixer Beitrag

Defizitgarantie: Die geplanten Einnahmen und Ausgaben deines Projektbudgets sind gleich und du solltest insgesamt auf Null kommen, es bestehen aber Unsicherheiten/Risiken (z.B. weniger Besucher*innen und dadurch weniger Einnahmen) und man möchte sich für diesen Fall absichern.

Fixer Beitrag: Wenn für ein Projekt/eine Veranstaltung finanzielle Mittel fehlen (also die geplanten Ausgaben sind höher als die geplanten Einnahmen (oder das Projekt hat gar keine Einnahmen) kann man einen fixen Beitrag beantragen.